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BFH, 04.07.2005 - VI B 72/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 3 Nr. 65 Satz 2 a.F.; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit - Betriebsrente
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 24.03.2004 - 16 K 1685/03
- BFH, 04.07.2005 - VI B 72/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92
Anpassung der Betriebsrenten
Auszug aus BFH, 04.07.2005 - VI B 72/04
Denn jedenfalls ist die von den Klägern behauptete Divergenz gegenüber dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 5. Oktober 1993 3 AZR 698/92 (Der Betrieb --DB-- 1994, 687) nicht gegeben, da die zu vergleichenden Entscheidungen nicht dieselbe Rechtsfrage unterschiedlich beantwortet haben. - BFH, 18.03.2003 - X B 66/02
Grundsätzliche Bedeutung; Erlass von Säumniszuschlägen
Auszug aus BFH, 04.07.2005 - VI B 72/04
Die schlüssige Rüge einer solchen Abweichung erfordert, dass in der Beschwerdeschrift die tragenden Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der (mutmaßlichen) Divergenzentscheidung andererseits herausgearbeitet und einander gegenübergestellt werden (BFH-Beschluss vom 18. März 2003 X B 66/02, BFH/NV 2003, 886). - BFH, 25.01.2002 - III B 127/01
Zusammenveranlagung; klärungsbedürftige Rechtsfrage
Auszug aus BFH, 04.07.2005 - VI B 72/04
Denn sie ist aufgrund der speziellen gesetzlichen Regelung in § 3 Nr. 65 Satz 2 EStG a.F. eindeutig so zu beantworten, wie es die Vorinstanz in dem angefochtenen Urteil getan hat, und muss deshalb nicht in einem Revisionsverfahren geklärt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2002 III B 127/01, BFH/NV 2002, 645).
- BFH, 12.07.2016 - IX R 33/15
Entschädigungen als Ersatz für entgangene Gehalts- und Rentenansprüche bei …
Diese Zuwendungen werden durch § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugewiesen, zu denen die weggefallenen Einnahmen (Gehalt; betriebliche Rente, dazu BFH-Beschluss vom 4. Juli 2005 VI B 72/04, BFH/NV 2005, 1998) im Falle ihrer Erzielung gehört hätten. - BFH, 30.11.2005 - VI S 16/05
Verhältnis Divergenz/Anspruch auf rechtliches Gehör
Mit Beschluss vom 4. Juli 2005 VI B 72/04 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24. März 2004 16 K 1685/03 E als unbegründet zurückgewiesen.